Verteidigung des Beklagten, Детальна інформація

Verteidigung des Beklagten
Тип документу: Реферат
Сторінок: 3
Предмет: Іншомовні роботи
Автор: Олексій
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Verteidigung des Beklagten

Der Beklagte kann den Klageanspruch anerkennen. Er kann sich auch gegen die Zulaessigkeit der Klage wenden und Klageabweisung durch prozessurteil begehren. In den meisten Faellen wird der Beklagte Klageabweisung beantragen und zu diesem Zweck zur Sache selbst Stellung nehmen (§§39, 282 ZPO). Er kann hierbei blosse Rechtsausfuehrungen gegen eine Klage machen, vom Klaeger vorgetragene Tatsachen bestreiten, seinerseits neue Tatsachen vorbringen, die den Anspruch des Klaegers wieder beseitigen.

Wenn der Beklagte die Richtigkeit des Tatsachenvortrags des Klaegers nicht bestreitet, muss das Gericht von der Richtigkeit des klaegerischen Vorbringens ausgehen. Erklaert die Partei, dass die tatsaechliche Behauptung des Prozessgegeners zutrifft, handelt es sich um ein Gestaendnis. Durch ein solches Gestaendnis wird die gestehende Partei fuer alle Instanzen gebunden (§§290, 532 ZPO).

Der Beklagte kann sich auch mit Einreden gegen die Klage wehren. Bei Einreden handelt es sich um Behauptungen, die sich nicht gegen die Anspruchvoraussetzungen als solche richten. Dabei muessen unterschieden werden: rechtshindernde Einreden, also Tatsachen, die die Entstehung des Anspruchs verhindem (z.B. Geschaeftsunfaehigkeit, Sittenwidrigkeit; rechtsvemichtende Einreden, also Tatsachen, die den entstandenen Anspruch wieder beseitigen (z.B. Erfuellung eines Vertrages, Ruecktritt von einem Vertrag); rechtshemmende Tatsachen, die die Durchsetzung des entstandenen Anspruchs dauernd oder voruebergehend hemmen (z.B, Verjaehrung, Stundung, Zurueckbehaltungsrecht).

Selbst wenn ein rechtskraeftiges Urteil erkennbar falsch ist, kann es grundsaetzlich nicht mehr aufgehoben werden. Hiervon gibt es aber einige Ausnahmen. Veraendern sich die Verhaeltnisse, die fuer eine Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen massgebend waren, so kann die Abaenderungsklage erhoben werden. Das unrichtige Urteil kann aufgehoben werden, wenn es vom Gegner arglistig erschlichen wurde oder der Gegner die Unrichtigkeit des Urteils kennt oder die Ausnutzung des Urteils sittenwidrig ist.

Mit der Widerklage stellt der Beklagte seinerseits einen Klageantrag gegen den Klaeger. Im Falle der Zulaessigkeit der Widerklage wird sie wie eine selbstaendige Klage behandelt.

Messerschmidt „ Deutsche Rechtspraxis ", Muenchen 1991

Vokabeln

1. Tatsache f  -,-n - факт; belastende Tatsache - отягчающий,

entlastende Tatsache - снимающий вину факт

eine Tatsache vorbringen, vortragen – заявить факт,

bestreiten - отрицать факт , bestaetigen - подтвердить факт

2. Gestaendnis n - признание (вины); gestehen vt - признать вину, сознаться

3. Einrede i-,-n - возражение (gegen einen Anspruch)

cine Einrede geltend machen, vorbringen - заявить возражение

Einrede des nicht erfuellten Vertrages - возражение о неисполнении договора другой стороной

4. Sitten pi - нравы

gute Sitten - добрые нравы, общепринятые моральные нормы

gegen gute Sitten verstossen - нарушать добрые нравы

5. Ruecktritt m - односторонний отказ (vom Vetrag)

6. Verjaehrung f — исковая давность

7. Stundung f - отсрочка (der Leistung)

8. Streitgegenstand m - предмет спора

9. zulaessig adj - допустимый

10. Klage f  -,-n — иск; Hauptklage f - основной иск;

Widerklage f - встречный иск; Klageantrag m - исковое заявление

11. grundsaetzlich adv - по общему правилу

12. massgebend adj - определяющий

13. verurteilen vt (zu, Dat) - присудить, приговорить (к чему-либо)

14. Leistung f - исполнение (обязательства); произведенная работа

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